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Transparenzkodex

Mit dem Transparenzkodex der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) hat sich die pharmazeutische Industrie in ganz Europa freiwillig zur Offenlegung von geldwerten Leistungen an Angehörige der Gesundheitsberufe und Organisationen des Gesundheitswesens verpflichtet.

Eine bestmögliche klinische Versorgung erfordert das Wissen, die Erfahrung und die Zusammenarbeit von zahlreichen Fachgruppen wie Ärzten, klinischen Forschern, Pflegepersonal, medizinisch-technischem Fachpersonal, Apothekern, Herstellern neuer Medikamente und medizinischer Technologien. Aus dieser fachlichen Zusammenarbeit der Experten ergeben sich entscheidende Vorteile:

  1. Der Zugang zu neuen wirksamen Arzneimitteln wird ermöglicht.

  2. Durch wissenschaftliche Fort- und Weiterbildung wird sichergestellt, dass die Medikamente richtig angewendet werden.

  3. Erfahrungen aus der Praxis tragen zur laufenden Verbesserung von Therapien bei bzw. schaffen Erkenntnisse über bisher noch ungelöste Gesundheitsprobleme.

Ziel dieser Transparenzinitiative ist es, das Vertrauen der Patienten und der Öffentlichkeit in das Gesundheitswesen weiter zu stärken und ein besseres Verständnis für die wichtige und notwendige Zusammenarbeit zwischen den Angehörigen der Fachkreise sowie den Gesundheitseinrichtungen und der pharmazeutischen Industrie zu fördern. Letztendlich kommt diese Zusammenarbeit vor allem Patienten zugute, die von der Verbesserung der Patientenversorgung, den Fortschritten in der klinischen Praxis und der Entwicklung neuer Therapien profitieren.

Über den Kodex

Lilly als pharmazeutisches Unternehmen und als Mitglied der Europäischen Vereinigung der pharmazeutischen Industrie (EFPIA) hat sich dazu verpflichtet, den EFPIA-Transparenzkodex sowie den schweizerischen Pharma-Kooperations-Kodex umzusetzen:

  • Die Offenlegung der geldwerten Zuwendungen erfolgt jährlich, der Berichtszeitraum umfasst ein Kalenderjahr und bleibt für 3 Jahre verfügbar.

  • Die Offenlegungspflicht umfasst geldwerte Leistungen in Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung, Veranstaltungen, Spenden und Förderungen sowie Dienst- und Beratungsleistungen.

  • Als Leistungsempfänger werden die Angehörigen der Fachkreise und Gesundheitseinrichtungen aufgeführt. Für eine individuelle Offenlegung ist nach schweizerischem Datenschutzgesetz vorab das Einverständnis von den jeweiligen Leistungsempfängern einzuholen. Für den Fall, dass keine Einverständniserklärung vorliegt, veröffentlicht Lilly die Leistungen in zusammengefasster Form.

Kontaktinformation der Presseabteilung: Presse_CH@lists.lilly.com.

Veröffentlichungen

Hier finden Sie unsere Veröffentlichungen in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Pharma-Kooperations-Kodex und dazu die methodischen Informationen zum jeweiligen Bericht:

Zusammenarbeit und Unterstützung medizinischer Fachpersonen und Gesundheitseinrichtungen

Zusammenarbeit und Unterstützung von Patientenorganisationen