Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Wir betrachten den Schutz der Menschenrechte als zentrales Element unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir stützen unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Wir bekennen uns dazu, die international anerkannten Menschenrechte zu respektieren, sie in unseren Geschäftstätigkeiten und entlang unserer Wertschöpfungsketten zu achten. Dies umfasst insbesondere das Verbot von Kinderarbeit, der Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit, die Freiheit von Diskriminierung, der Schutz vor widerrechtlichem Landentzug, der Arbeitsschutz und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren, das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns, das Recht, Gewerkschaften bzw. Arbeitnehmerinnen- und Arbeiternehmervertretungen zu bilden, das Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung oder Gewässerverunreinigung und der Schutz vor Folter. Wir bekennen uns zu dem Übereinkommen von Minamata über Quecksilber, das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe und das Basler Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.
Lesen Sie hierzu mehr in unserer Grundsatzerklärung
Wir wollen unseren Mitarbeitenden, aber auch potenziell Betroffenen gemäß § 8 und § 9 LkSG ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen, über das interne und externe Personen auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen im Geschäftsbereich der Lilly Deutschland GmbH selbst und im Bereich der Lieferkette (unmittelbare und mittelbare Zulieferer) hinweisen können. Sie können Beschwerden zu den o.g. durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erfassten Schutzbereichen über das in der Verfahrensordnung beschriebene Beschwerdesystem an uns richten.
Lesen Sie hierzu mehr in unserer Verfahrensordnung
Dokumentation und Berichterstattung (LkSG)
Hier wird sich ab dem 30. April 2025 der erste öffentlich zugängliche Bericht zur Erfüllung der sich aus dem LkSG ergebenden Sorgfaltspflichten befinden.